9ObA95/10a—OGH Entscheidung
26. Mai 2011
…Nettobetrag von 16.815,20 ATS entspricht. Da das Anerkenntnis des Masseverwalters, der sämtliche mit der Forderungsanmeldung vorgelegten Beilagen zur Konkretisierung heranziehen konnte (RIS-Justiz RS0117786, RS0089657 [T19]), genau diesen Nettobeträgen entspricht, ergibt sich daraus mit der notwendigen Klarheit, dass der anerkannte Nettobetrag mit dem eingeklagten Bruttobetrag von 45.420,52 EUR korrespondiert…