JudikaturOGH

RS0100041 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2025

Ein sogenanntes "Ergänzungsurteil" hat sich auf die Straffrage zu beschränken und daher lediglich auszusprechen, dass der Angeklagte für die im insoweit rechtskräftigen früheren Urteil angeführten Straftaten zu einer neu festgesetzten Strafe verurteilt wird.

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