RS0100041 – OGH Rechtssatz
Ein sogenanntes "Ergänzungsurteil" hat sich auf die Straffrage zu beschränken und daher lediglich auszusprechen, dass der Angeklagte für die im insoweit rechtskräftigen früheren Urteil angeführten Straftaten zu einer neu festgesetzten Strafe verurteilt wird.