RS0036985 – OGH Rechtssatz
Wird nach Abweisung eines im Berufungsverfahren gestellten Unterbrechungsantrages dieser Antrag im Revisionsverfahren neuerlich gestellt, ist er (als Umgehung der Unanfechtbarkeit gemäß § 192 Abs 2 ZPO) zurückzuweisen.
…Wird ein im Berufungsverfahren abgewiesener Unterbrechungsantrag im Revisionsverfahren neuerlich gestellt, ist er (als Umgehung der Unanfechtbarkeit gemäß § 192 Abs 2 ZPO ) zurückzuweisen ( RS0036985 ). [6] Die Beklagte hat bereits im Berufungsverfahren die Unterbrechung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in der Rechtssache G 160/2025 beantragt. Das…
…9/25 durch das Erstgericht – im Revisionsverfahren neuerlich gestellt, ist er (als Umgehung der Unanfechtbarkeit gemäß § 192 Abs 2 ZPO ) zurückzuweisen ( RS0036985 [T1]; 6 Ob 85/26g [Pkt I.] mwN). Zu Punkt II. [2] 1. Die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision wegen Fehlens…
…Wird ein im Berufungsverfahren abgewiesener Unterbrechungsantrag im Revisionsverfahren neuerlich gestellt, ist er (als Umgehung der Unanfechtbarkeit gemäß § 192 Abs 2 ZPO ) zurückzuweisen ( RS0036985 ). [2] Die Beklagte hat bereits im Berufungsverfahren die Unterbrechung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in der Rechtssache G 160/2025 beantragt. Das…
…Wird ein im Berufungsverfahren abgewiesener Unterbrechungsantrag im Revisionsverfahren neuerlich gestellt, ist er (als Umgehung der Unanfechtbarkeit gemäß § 192 Abs 2 ZPO ) zurückzuweisen ( RS0036985 ; 9 Ob 6/26m Rz 1; 6 Ob 53/26a ). [2] 2. Der Beklagte hat bereits im Berufungsverfahren die Unterbrechung…
…Tipico , in der ersten Instanz – im Revisionsverfahren neuerlich gestellt, ist er (als Umgehung der Unanfechtbarkeit gemäß § 192 Abs 2 ZPO ) zurückzuweisen ( RS0036985 [T1]; 9 Ob 6/26m Rz 1). [4] II. Die Revision ist mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne von §…
…relevante Sachverhaltsänderung sehen würde, die den Antrag nicht schon als unzulässigen Versuch der Umgehung des § 192 Abs 2 ZPO erscheinen ließe (vgl RS0036985; 6 Ob 29/22s [Rz 14]), wäre der Antrag im konkreten Fall nicht berechtigt, weil für die Beurteilung im vorliegenden Verfahren die…
…20p des Bezirksgerichts Mödling mittlerweile ergangenen erstinstanzlichen (klagsabweisenden) Urteil eine relevante Sachverhaltsänderung erblickte, sodass nicht lediglich eine Wiederholung des vom Erstgericht abgewiesenen Unterbrechungsantrags vorläge (vgl RS0036985 [T1]), wäre der Antrag im konkreten Fall nicht berechtigt: [13] Nach § 190 Abs 1 ZPO hat das Gericht unter sorgfältiger Berücksichtigung aller…
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