JudikaturOGH

RS0040046 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. August 2023

Die Feststellung des Berufungsgerichtes, dass es angemessene Ersatzlokale gebe, ist im Revisionsverfahren unüberprüfbar - mag diese Feststellung auch unter Anwendung des § 269 ZPO getroffen worden sein.

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