RS0100152 – OGH Rechtssatz
Auf eine "Ergänzung der Nichtigkeitsbeschwerde" kann nicht Bedacht genommen werden, da das Gesetz nur die Einbringung einer Ausführung der Beschwerdegründe vorsieht und eine ratenweise Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde, obgleich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, unzulässig ist.