JudikaturOGH

RS0041584 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2025

Wenn das Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht eingebracht wurde und erst von diesem dem zuständigen Gericht übersendet wurde, ist die Zeit dieser Übersendung in die Rechtsmittelfrist einzurechnen.

Rückverweise