RS0039370 – OGH Rechtssatz
Die Revision ist zulässig, wenngleich der Streitgegenstand des Hauptbegehrens, über den das Berufungsgericht entschieden hat, den Betrag von 10000,-- S nicht übersteigt, wenn das Eventualbegehren 10000,-- S übersteigt.
…22.735,13 EUR – nur über das Hauptbegehren entschieden wurde, allein dessen Wert entscheidend (1 Ob 204/21p [Rz 7] mwN; vgl RS0039370 [T2]; RS0042305 [T7, T9]). [10] 2. Werden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, dann bilden sie nur dann einen einheitlichen Streitgegenstand – und…
…eines Eventualbegehrens genügt es, dass der dafür bestehende Streitwert die Revisionsgrenze übersteigt (vgl RIS-Justiz RS0042305, insb 7 Ob 660/79; ähnlich auch RIS-Justiz RS0039370). Damit liegt aber gar kein Fall des § 508 ZPO vor, sodass auch die Abänderung des Ausspruches über die Zulässigkeit durch das Berufungsgericht nicht zum…
…Haupt- und Eventualbegehren stehen. [7] Für die Zulässigkeit der Revision ist, wenn nur über das Hauptbegehren entschieden wurde, allein dessen Wert entscheidend (vgl RIS-Justiz RS0039370 [T2]; RS0042305 [T7, T9]). Wurde vom Gericht zweiter Instanz dagegen – wie hier – über Haupt- und Eventualbegehren entschieden, genügt für die Zulässigkeit eines (außer…
…Forderungen zugrunde, beziehen sich doch sowohl das Haupt als auch das Eventualbegehren (dessen Zurückweisung das Rekursgericht aufhob und dessen Streitwert daher ebenfalls maßgeblich ist: vgl RS0039370; RS0042305 [T2, T5, T10]) auf die negative Feststellung zur Haftung der Klägerin für Ansprüche oder Zahlungen der Beklagten ohne Bezugnahme auf eine bestimmte Geldforderung (vgl…
…Der Zulässigkeit der Revision steht daher § 503 Abs 3 ZPO nicht entgegen (vgl 6 Ob 115/18g [ErwGr 1.1.]; RS0039370; RS0042305 [T6]), sie hängt nur vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab. [7] 2.1. Die behauptete Mangelhaftigkeit…
…Eventualbegehren auf Zahlung gestellt. Die Rechtsprechung, wonach das Rechtsmittel jedenfalls zulässig ist, wenn entweder das Hauptbegehren oder das Eventualbegehren die maßgebliche Wertgrenze übersteigt (RIS Justiz RS0039370), findet nur dann Anwendung, wenn das Berufungsgericht über das Eventualbegehren auch abzusprechen hatte (RIS Justiz RS0042305 [T5, T7]). Da über das Eventualbegehren nur dann abzusprechen…
…Eventualbegehren gestellt hat. Bei Erheben eines Eventualbegehrens würde es genügen, wenn der dafür bestehende Streitwert die Revisionsgrenze übersteigt (7 Ob 27/00x, RIS-Justiz RS0042305, RS0039370). Die Klägerin hat es unterlassen, das Eventualbegehren gesondert zu bewerten. Wird aber ein Eventualbegehren nicht gesondert bewertet, so entspricht dessen Streitwert jenem des Hauptbegehrens, der…
…dass das Hauptbegehren (Zahlungsbegehren) die Wertgrenze von 30.000 EUR übersteigt, sodass eine Bewertung des (ersten) Eventualbegehrens nicht erforderlich war (vgl RS0042305 [T2]; vgl auch RS0039370 ). Der Zulässigkeit des Rechtsmittels stehen damit keine Wertgrenzen entgegen. [7] Die außerordentliche Revision ist aber mangels erheblicher Rechtsfrage nicht zulässig. [8] 2. Die Ausführungen…
…nichts, dass der Kläger ein Eventualbegehren gestellt hat. Bei Erheben eines Eventualbegehrens würde es genügen, wenn der dafür bestehende Streitwert die Revisionsgrenze übersteigt (RIS Justiz RS0039370; RS0042305 [T2, T6]). Der Kläger hat das Eventualbegehren auf Feststellung im Hinblick auf die daran anknüpfende Höhe der Prämie ebenfalls mit 25.000 EUR bewertet…
…die Wertgrenze übersteigt (Zechner in Fasching/Konecny2 § 502 ZPO Rz 161; E. Kodek in Rechberger ZPO3 § 508 ZPO Rz 1; RIS-Justiz RS0042305, RS0039370). Diese Voraussetzung ist beim Erstkläger erfüllt, betrug sein (zweites) Eventualbegehren doch 30.000 EUR sA. 2.2. Allerdings bringt der Erstkläger keine Rechtsfrage der in § 502…
…§ 502 Abs 3 ZPO nicht. Da das Berufungsgericht allerdings auch das Eventualbegehren abgewiesen hat, wäre es ausreichend, wenn dieses die Wertgrenze übersteigt (RS0039370; RS0042305 [T2, T6]). [10] 2.2 War der Entscheidungsgegenstand – wie hier – ein Anspruch in Währung außerhalb des Euro-Raumes, so ist der Gegenwert…
…der Kläger das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision ergreifen, weil es bei Abweisung auch des Eventualbegehrens genügt, dass (nur jeweils) dieses die Wertgrenze übersteigt (RIS Justiz RS0039370; RS0042305 [T2, T6]). 2. Der Kläger machte Prospektmängel geltend. Solche müssen für den eingetretenen Schaden kausal sein, dh die unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospektangaben…
…den Betrag von 30.000 EUR. [11] 4. Da das Berufungsgericht auch das vierte Eventualbegehren abgewiesen hat, wäre es ausreichend, wenn dieses die Wertgrenze übersteigt (RS0039370; RS0042305 [T2 und T6]). [12] Dieses Begehren ist auf die (zufolge behaupteter Gesamtnichtigkeit) bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des (zusätzlich zum Fremdwährungskredit abgeschlossenen) Geldwechselvertrags gerichtet. In einem solchen…
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