JudikaturOGH

RS0043144 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2025

Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht sich mit der Mängelrüge des Berufungswerbers nicht befasst hat, dass ein im erstinstanzlichen Verfahren angeblich unterlaufener Verfahrensmangel vorliegt (1 Ob 655/50).

Rückverweise