7Ob67/02g—OGH Entscheidung
29. April 2002
…zu verweisen, wonach Mängel des Verfahrens erster Instanz, die in der Berufung nicht geltend wurden, nicht mehr den Gegenstand der Revision bilden können (RIS-Justiz RS0043111). Da die Revision zu diesem Problemkreis ansonsten keinerlei Rechtsausführungen enthält, also auch nicht von den maßgeblichen Sachverhaltsfeststellungen, sondern von einem Wunschsachverhalt ausgeht, bringt sie ihre…