5Ob255/11b—OGH Entscheidung
17. Januar 2012
…hier beim unrichtigen Gericht eingebracht wurde, nur dann als rechtzeitig anzusehen ist, wenn es innerhalb der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht eingelangt ist (RIS Justiz RS0006096; RS0041608). Letzteres trifft hier nicht zu, weil die Revision erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, nämlich am 14. 12. 2011, beim Erstgericht einlangte. Die Revision…