Zurückweisung einer Wiederaufnahmsklage wegen einer nach Verhandlungsschluss aufgetretenen Wasserablesung durch eine unbekannte Mitarbeiterin als angeblich neue Tatsache zum Fortbestand eines befristeten Ableser-Dienstverhältnisses—OLG Innsbruck Entscheidung
15Ra2/26w25. Februar 2026
…neue Tatsachen ins Treffen geführt werden, müssen diese im vorangegangenen Verfahren bereits entstanden und vorhanden gewesen sein, dürfen also keine nova producta sein (RIS-Justiz RS0044437 [T1]). Die neuen Tatsachen oder Beweismittel, auf die ein Wiederaufnahmsbegehren gestützt wird, müssen sich nicht unmittelbar auf die rechtliche Beurteilung auswirken; es genügt, wenn sie…