RWZ0000230 – LG für ZRS Wien Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Außerhalb des Kernbereichs des § 345 ABGB ist ein possessorischer Wiederherstellungsanspruch nach § 346 (analog) ABGB nur dann anzuerkennen, wenn dessen Erfüllung nicht mit besonderen Kosten verbunden ist und nicht zu einer endgültigen Vernichtung wirtschaftlicher Werte führt. Aus diesem Grund ist eine Beseitigung der Bauführung im Besitzstörungsverfahren nicht (also weder nach § 339 ABGB noch nach § 340 ABGB) möglich.