Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten binnen 14 Tagen die mit EUR 1.805,46 (darin EUR 300,91) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens zu ersetzen. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig. Begründung…
Text Das Erstgericht erließ am 20.3.2023 aufgrund der am 21.2.2023 vom Kläger eingebrachten Mahnklage wegen Zahlung von EUR 28.571,02 s.A. einen Zahlungsbefehl. Die Post schickte das Kuvert mit dem Zahlungsbefehl (sowie mit dem Beschluss des Landesgerichts für ZRS Wien über die Zurückweisung der Klage, d…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. 1. Gemäß § 7 Abs 3 EO ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Vollstreckbarkeitsbestätigung durch Beschluss aufzuheben. Eine Bestätigung der Vollstreckbarkeit wird irrtümlich erteilt, wenn ihr ein der Wirklichkeit nicht entsprechender Sachverhalt zugrunde gele…