JudikaturJustizRSP0000084

RSP0000084 – LG St. Pölten Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 2011

Auch bei anhängiger Exekution ist ein Unterhaltsherabsetzungsantrag im Außerstreitverfahren zulässig. Der Unterhaltsschuldner hat die Wahl zwischen Oppositionsklage nach § 35 EO und Unterhaltsherabsetzungsantrag.