Spruch Dem Rekurs wird F o l g e gegeben und der erstgerichtliche Beschluss dahin abgeändert, dass er wie folgt zu lauten hat: „Der Antrag der klagenden Parteien, ob der der beklagten Partei gehörigen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** in Ansehung des Grundstückes 15/2 - Baufläche (Gebäude), Baufläche…
Text Begründung: Mit der am 10.3.2005 beim Bezirksgericht St. Pölten eingebrachten Klage stellten Johann und Elisabeth W***** das Hauptbegehren, der Beklagte sei schuldig, in die lastenfreie Abschreibung des in einem konkret bezeichneten Teilungsplan in grüner Farbe angelegten und mit 2 bezeichneten Teil…
Rechtliche Beurteilung Dem Rekurs kommt Berechtigung zu. Klagsanmerkungen sind nur dort gestattet, wo sie auf besonderen Bestimmungen des GBG oder anderer Gesetze beruhen, die dann auch ihre Wirkungen feststellen. Eine Streitanmerkung nach § 61 GBG kann - abgesehen vom Fall der Ersitzung (§ 70 GBG) - nur derjenige begehre…