Spruch Der Berufung wird t e i l w e i s e F o l g e gegeben und das erstgerichtliche Urteil, das in seinem klagsabweisenden Teil (Punkt 2.) mangels Anfechtung unberührt bleibt, im übrigen dahin abgeändert, daß es insgesamt wie folgt zu lauten hat: "Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand sc…
Text Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelausführungen in Ansehung einer Klagsstattgebung von S 5.546,75 s.A. (25 % des klägerischen Sachschadens) für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte Begründung des angefochtenen Urteiles insoweit für zutreffend. Die Wi…
Rechtliche Beurteilung Die Kostenentscheidungen gründen sich auf die §§ 43 Abs.1 und 50 ZPO. In 1. Instanz ist der Kläger mit rund 24 % seines Begehrens durchgedrungen, weshalb den Beklagten 52 % der Anwaltskosten und 76 % der eigenen Barauslagen abzüglich 24 % der klägerischen Barauslagen gebühren. Der Ansatz für den E…