RSA0000044 – LG Salzburg Rechtssatz
RSA0000044 – LG Salzburg Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Im Falle einer bloß subsidiären Unterhaltspflicht eines Kindes gemäß § 143 ABGB können nur konkrete Umstände (z.B. Behauptungen des Gegners), die eine Unterhaltspflicht wahrscheinlich erscheinen lassen, Anlass zu einer Überprüfung sein. Andernfalls würden die Prüfpflichten der Gerichte überspannt werden, müsste doch in vielen Fällen auch unnötiger Aufwand getrieben werden.