ABGB
Gliederung
Erster Theil. Von dem Personen-Rechte.
Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und Kindern
Zweiter Abschnitt Abstammung des Kindes
§ 143 b) Abstammung von der Mutter
Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.
§ 143 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 143 b) Abstammung von der Mutter
…§ 143. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.…
§ 29 StbG · StbG · Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
§ 29
…ihm von Rechts wegen in die fremde Staatsangehörigkeit folgen oder folgen würden, wenn sie diese nicht bereits besäßen, wenn 1. die Mutter gemäß § 143 ABGB , oder 2. der Vater gemäß § 144 Abs. 1 ABGB die Staatsbürgerschaft verliert, es sei denn der andere Elternteil ist weiterhin Staatsbürger. §…
§ 17
…und nicht infolge der Entziehung der Staatsbürgerschaft nach §§ 32 und 33 Fremde sind, zu erstrecken, wenn 1. der Mutter gemäß § 143 ABGB , oder 2. dem Vater gemäß § 144 Abs. 1 ABGB die Staatsbürgerschaft verliehen wird. (1a) Die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist unter den Voraussetzungen…
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