Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.
Rückverweise
StbG · Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
§ 29
…ihm von Rechts wegen in die fremde Staatsangehörigkeit folgen oder folgen würden, wenn sie diese nicht bereits besäßen, wenn 1. die Mutter gemäß § 143 ABGB, oder 2. der Vater gemäß § 144 Abs. 1 ABGB die Staatsbürgerschaft verliert, es sei denn der andere Elternteil ist weiterhin Staatsbürger. §…
§ 17
…und nicht infolge der Entziehung der Staatsbürgerschaft nach §§ 32 und 33 Fremde sind, zu erstrecken, wenn 1. der Mutter gemäß § 143 ABGB, oder 2. dem Vater gemäß § 144 Abs. 1 ABGB die Staatsbürgerschaft verliehen wird. (1a) Die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist unter den Voraussetzungen…