BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches GesetzbuchErster Theil. Von dem Personen-Rechte.Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und KindernZweiter Abschnitt Abstammung des Kindes§ 143

§ 143b) Abstammung von der Mutter

In Kraft seit 01. Februar 2013
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§ 143 b) Abstammung von der Mutter — ABGB | GesetzeFinden.at