Spruch Zu 18 Cga 120/05t: Die erstbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen der Klagevertreter einen Betrag von € 400,-- samt 9,47 % Zinsen seit dem 14.7.2005 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Die erstbeklagte Partei ist weiters schuldig, der klagenden Partei die mit €…
Text Unstrittig ist, dass der Kläger bei dem Unternehmen N***** seit dem Jahr 2000 als LKW Fahrer beschäftigt ist. Das Unternehmen N***** ist als Frächter für die Qu***** AG CoKG tätig. Dort sind der Erstbeklagte seit Jänner 2002, der Zweitbeklagte seit April 2003, im Rahmen ihrer Beschäftigung als Lage…
Rechtliche Beurteilung Die RahmenRL 2000/78/EG normiert ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf. Das Gleichbehandlungsgesetz setzt diese Richtlinie in Österreich um. Gemäß § 21 Abs 1 Z 3 GlBG iVm § 17 GlBG darf auf Grund der sexuellen Orientierung im Zusammenhang mit einem …