Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das klagsstattgebende Urteil des Erstgerichts einschließlich der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 4.051,32 EUR (darin enthalten 675,22 …
Text Entscheidungsgründe: [1] Mit Notariatsakt vom 15./22. 12. 1976 schlossen der Rechtsvorgänger der klagenden Verlassenschaft und die Beklagte im Hinblick auf deren bevorstehende Eheschließung einen Übergabsvertrag und einen Erbvertrag mit Testament. Dadurch erwarb die Beklagte von ihrem späteren Man…
Rechtliche Beurteilung [11] Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. [12] 1. In der Revision stützt sich die Klägerin vor allem auf die Bestimmung des § 1266 ABGB (analog). Dabei handle es sich um ein eigenes Rechtsinstitut, das nicht mit dem Schenkungswiderruf nach § 948 ABGB gleichzusetzen sei. Im Fall des § 1…