Spruch Der Revision der klagenden Parteien wird nicht Folge gegeben. Der Revision der beklagten Partei wird teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird in den Punkten II (Zahlungseventualbegehren) und IV (Kostenentscheidung) dahin abgeändert, dass die Entscheidung insgesamt lautet: I. D…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die 2018 verstorbene Erblasserin hatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und hinterließ zwei Kinder, die Beklagte und einen 2020 verstorbenen (zuletzt in Deutschland wohnhaften) Sohn, der seinerseits vier Kinder, die Kläger, hinterließ. Mit rechtskräftigem Beschl…
Rechtliche Beurteilung [15] Beide Revisionen sind aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Die Revision der Kläger ist nicht berechtigt, jene der Beklagten ist zum Teil berechtigt. 1. Unstrittiges: [16] 1.1 Die (vom Berufungsgericht auf Art 4 und 23 EuErbVO gestützte) Anwendung österreichischen Rechts be…