Spruch I. Den Rekursen wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben , und es wird in der Sache dahin erkannt, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 12.757,50 EUR bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahren…
Text Entscheidungsgründe: [1] Ende 2019 trat in China eine bis dahin unbekannte Erkrankung auf, die durch das Coronavirus SARS-CoV 2 verursacht wird und deshalb später die Kurzbezeichnung COVID-19 erhielt. Diese von Mensch zu Mensch übertragbare Krankheit breitete sich rasch weltweit aus. [2] Am 25.…
Rechtliche Beurteilung [39] Die gegen den Aufhebungsbeschluss erhobenen Rekurse beider Parteien sind zur Klarstellung der Rechtslage zulässig . Sie sind im Ergebnis beide – weil Entscheidungsreife vorliegt (RS0043853) und das Verbot der reformatio in peius beim Rekurs nach § 519 Abs 2 ZPO nicht gilt ( RS0043939) – auch …