JudikaturJustizRS0134354

RS0134354 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Strafgesetzliche Normen sind im Allgemeinen aus zivilrechtlicher Sicht keine abstrakten Gefährdungsverbote und daher keine Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB. Vielmehr stellen sie auf die konkrete Gefährdung eines Gutes und nicht auf eine abstrakte Gefahrensteuerung ab.