Text Begründung: [1] Die Erstklägerin begehrt die Zahlung von 1.783,95 EUR sA, die Zweitklägerin von 2.757 EUR sA, die Drittklägerin von 1.297,41 EUR sA und die Viertklägerin von 648,70 EUR sA. Die S* GmbH (in Hinkunft S-GmbH) habe als Versicherungsnehmerin mit den Klägerinnen unter Führung der Erstklä…
Rechtliche Beurteilung [4] Die von der Beklagten nicht beantwortete Revision der Klägerinnen ist entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden – Ausspruch des Berufungsgerichts jedenfalls unzulässig. [5] 1. Der erkennende Senat teilt die Auffassung des Berufungsgerichts, es habe eine Zusammenrechnung der For…