Spruch Gemäß § 494a Abs 1 Z 2 und Abs 6 StPO wird vom Widerruf der bedingten Entlassung des * B* zu AZ 75 BE 37/21w des Landesgerichts Klagenfurt abgesehen, jedoch die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Mit ihren Beschwerden werden der Angeklagte B* und die Staatsanwaltschaft – soweit sie sich gegen dies…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden * B* des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142, 143 Abs 1 zweiter Fall StGB (I./) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II./) und * P* des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I./) schuldig erkannt. [2] Danac…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen wendet sich die auf § 281 Abs 1 Z 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten B*. [4] Aus deren Anlass (§ 290 Abs 1 zweiter Satz StPO) überzeugte sich der Oberste Gerichtshof von einer ungerügt gebliebenen, den Angeklagten B* belastenden materiell-rechtlichen Nichtigkeit…