Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Den Angeklagten R* und G* fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden * R* und * G* – ebenso wie * K*, der das Urteil unbekämpft ließ – jeweils des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Abs 1 Z 1, 130 Abs 2 (zu ergänzen:) er…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richten sich die getrennt ausgeführten, jeweils auf Z 4 und 5, von R* auch auf Z 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten und jene der Staatsanwaltschaft aus § 281 Abs 1 Z 11 StPO in Ansehung aller Angeklagter. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagt…