Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen und die Beschwerden werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Den Angeklagten N* und T* fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden – soweit hier von Bedeutung – * N* und * T* jeweils eines Verbrechens des Suchtgifthandels und der Vorbereitung von Suchtgifthandel, und zwar Ersterer nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 1 SMG (I/A/1) und nach § 28 Abs 1 erster und zweiter Fall, A…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richten sich Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten N* und T*, wobei Ersterer den Strafausspruch aus Z 11, Letzterer den Schuldspruch aus Z 10, jeweils des § 281 Abs 1 StPO, bekämpft. Keine der Nichtigkeitsbeschwerden ist im Recht. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten N*: [4] …