Spruch Der Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 27. November 2020, GZ 132 Bl 61/20d 14, verletzt § 195 Abs 2 dritter Satz iVm § 196 Abs 2 erster Satz StPO. Der Beschluss wird aufgehoben und der Antrag der A* GmbH auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens gegen Johannes L* wegen § 153 Abs…
Text Gründe: [1] Die Staatsanwaltschaft Wien stellte am 15. Juli 2020 ein gegen Johannes L* zu AZ 21 St 101/20b wegen des Verdachts des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB geführtes Ermittlungsverfahren gemäß § 190 Z 1 StPO ein und verständigte hievon den Rechtsvertreter der …
Rechtliche Beurteilung [4] Wie die Generalprokuratur in ihrer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend ausführt, steht der Beschluss ON 14 mit dem Gesetz nicht in Einklang: [5] Als Korrektiv für die ausschließlich in die Kompetenz der Staatsanwaltschaft fallende Verfahrenseinstellung sieht das Geset…