Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] Die Erlegerin begehrte die Annahme des gerichtlichen Erlags der im Enteignungsbescheid festgesetzten Entschädigungssumme nach § 35 Abs 2 EisbEG. Im Beschluss über die Annahme des Erlags sei auszusprechen, dass die Ausfolgung nur über gemeinsamen Antrag der Erlegerin und der Erlagsg…
Rechtliche Beurteilung [7] Der Revisionsrekurs ist entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden – Ausspruch des Rekursgerichts nicht zulässig. [8] 1. Nach § 35 Abs 2 Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG) ist der Vollzug (der Enteignung) auf Antrag des Eisenbahnunternehmens zu bewilligen, wenn e…