Spruch 1. Dem Revisionsrekurs der Antragsgegnerin wird nicht Folge gegeben. Die Antragsgegnerin ist schuldig, dem Antragsteller die mit 833,88 EUR (darin enthalten 138,98 EUR USt) bestimmten Kosten seiner Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. 2. Dem Revisionsrekurs des Antragstellers wir…
Text Begründung: [1] Gegenstand des Verfahrens ist die Festsetzung einer Enteignungsentschädigung für die zwangsweise Einräumung der Dienstbarkeit der Duldung, der Errichtung, des Bestands und des Betriebs einer 110 kV-Leitungsanlage zugunsten der Antragsgegnerin auf dem mit Wald bestandenen Grundstück…
Rechtliche Beurteilung [12] Der Revisionsrekurs der Antragsgegnerin ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, er ist aber nicht berechtigt. [13] Der Revisionsrekurs des Antragstellers ist zulässig und teilweise im Sinne des Aufhebungsantrags berechtigt. [14] 1. Zum Revisionsrekurs der Antragsgegnerin [15] 1.1.…