Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 2.895,70 EUR (darin enthalten 482,62 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Kläger sind (unter anderem) zu je 127/864 Anteilen Miteigentümer an einer Liegenschaft in K*, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung W5 verbunden ist. Diese Wohnung ist durch einen Dachgeschossausbau entstanden, den die Beklagte aufgrund der baubehördlichen Bewillig…
Rechtliche Beurteilung [11] Entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden – Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision zulässig, weil zu den haftungsrechtlichen Wirkungen einer baurechtlichen Fertigstellungsanzeige eine Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof geboten erscheint. Die Revision ist aber …