Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die erstbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.271,96 EUR (darin 378,66 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Miteigentümer eines Superädifikats. Die Klägerin und die Erstbeklagte sind Schwestern, die Zweit-, der Dritt- und die Viertbeklagte sind die Kinder der Erstbeklagten. Das Superädifikat ist ein im Jahr 1960 vom (Groß-)Vater der Streitteile errichtetes Geb…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Im Zug der Überarbeitung der Bestimmungen über die Zwangsversteigerung von Liegenschaften und die Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft durch die EO-Nov 2000 (BGBl I 2000/59) wurde…