Spruch Der Rekurs wird zurückgewiesen . Dr. Heinrich Fassl, 1080 Wien, Lerchenfelder Straße 88–90/12, ist schuldig, der Antragstellerin die mit 1.831,68 EUR (darin 305,28 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Zwischen den Parteien behängt zu AZ 34 Cg 80/17x des Handelsgerichts Wien ein Rechtsstreit, in dem die Klägerin einen Generalversammlungsbeschluss der Erstbeklagten anficht und von den Beklagten die Unterlassung bestimmter Handlungen begehrt. In diesem Verfahren war zunächst Dr. Heinrich…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist unzulässig. 1. Der Oberste Gerichtshof hat bereits in der Entscheidung 1 Ob 362/97k klargestellt, dass bei Verneinung der Vertreterstellung eines Rechtsanwalts das von diesem namens der Partei eingebrachte Rechtsmittel zurückzuweisen ist. Dr. Heinrich Fassl ist jedenfalls seit 19. 6. …