JudikaturJustizRS0132866

RS0132866 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2020

Für die Frage, ob es sich bei einer Streitigkeit über eine Versorgungsleistung nach dem ÄrzteG um eine Verwaltungssache oder eine gerichtliche Rechtssache handelt, ist § 65 ASGG analog anzuwenden.

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