JudikaturJustizRS0132827

RS0132827 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Mai 2023

Die Rolle des Obersten Gerichtshofs im Beschwerdeverfahren nach dem DSt (§§ 46, 56) ist nicht auf eine Rechtskontrolle des angefochtenen Beschlusses beschränkt, vielmehr stellt seine Entscheidung – sofern er die Beschwerde nicht als unzulässig zurückweist oder kassatorisch vorgeht – ein iudicium novum dar, das ohne Bindung an ein Neuerungsverbot oder das Beschwerdevorbringen ergeht.

Entscheidungen
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