RS0132677 – OGH Rechtssatz
RS0132677 – OGH Rechtssatz
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Eine Entscheidung über eine mögliche Befangenheit ist nicht als Akt der Justizverwaltung, sondern als Akt der unabhängigen Rechtsprechung anzusehen. Dementsprechend wurde mit der GeO‑Novelle 1999, BGBl II 1999/69, § 511 Abs 2 GeO, demzufolge Ablehnungsanträge in das Jv‑Register einzutragen waren, ersatzlos aufgehoben. § 183 Abs 1 und 3 sowie § 509 Abs 1 Z 3 GeO wurde im gegebenen Zusammenhang dadurch derogiert. Ablehnungsanträge und Befangenheitsanzeigen in bürgerlichen Rechtssachen als Nc‑Sachen sind seither nur mehr in das Nc‑Register einzutragen.