JudikaturJustizRS0132670

RS0132670 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

Die Veröffentlichung in einer Samstagsausgabe oder Wochenendausgabe ist nicht nur bei besonders hoher Publizität der rechtswidrigen Handlung gerechtfertigt, sondern kann sich auch aus dem Aufklärungszweck ergeben.

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