Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass die Entscheidung in ihrem Ausspruch über die Veröffentlichungsermächtigung (Punkt 3 des Ersturteils) zu lauten hat: „3. Die klagende Partei wird ermächtigt, den Spruch des über die Klage ergeh…
Text Entscheidungsgründe: Die Parteien sind Mitbewerber auf dem Gebiet der Kanalreinigung. Mit Wissen und im Auftrag des Geschäftsführers der Beklagten entleerten deren Mitarbeiter in den Jahren 2012 bis 2014 regelmäßig den Tankinhalt ihrer Kanalräumungsfahrzeuge unerlaubterweise in das öffentliche Kanal…
Rechtliche Beurteilung 1.1. Zweck der Urteilsveröffentlichung ist es, über die Rechtsverletzung aufzuklären und den beteiligten Verkehrskreisen Gelegenheit zu geben, sich entsprechend zu informieren, um vor Nachteilen geschützt zu sein (RIS Justiz RS0121963). Sie soll nicht nur eine schon bestehende unrichtige Meinung st…