JudikaturJustizRS0132515

RS0132515 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2023

Eine Tatsachenrüge (Z 5a) kann in Verfahren, in denen eine Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld vorgesehen ist, nicht erhoben werden.

Entscheidungen
16