Spruch In der Strafsache AZ 317 Hv 132/22g des Landesgerichts Korneuburg verletzt das Urteil dieses Gerichts als Schöffengericht vom 9. November 2022 (ON 79.5) (A) in den Strafaussprüchen § 130 Abs 2 StGB sowie (B) im Ausspruch des Verfalls (I) § 260 Abs 1 Z 3 (iVm § 443 Abs 3) StPO, § 20 Abs 1, Abs 3 StG…
Text Gründe: [1] Mit Urteil des Landesgerichts Korneuburg als Schöffengericht vom 9. November 2022, GZ 317 Hv 132/22g 79.5, wurden * K* und * Kr* jeweils eines Verbrechens des gewerbsmäßigen und im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangenen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs …
Rechtliche Beurteilung [5] Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt, verletzt dieses Urteil in mehrfacher Hinsicht das Gesetz: [6] (A) § 130 Abs 2 StGB sieht eine Strafdrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. [7] Zwar …