Spruch Stehen dem Gläubiger mehrere Forderungen zu, von denen einzelne vom Schuldner bestritten, andere nicht bestritten werden, und werden sämtliche Forderungen vom Gläubiger, der die Annahme der Zahlung der unbestrittenen Forderungen ablehnte, gerichtlich geltend gemacht, so ist der Schuldner zum schuldb…
Text Die klagende Partei begehrte von den beklagten Parteien - der Zweitbeklagte ist persönlich haftender Gesellschafter der erstbeklagten Partei - für die Lieferung von Baumaterialien den Betrag von 73 560.69 S samt Anhang. Mit Schriftsatz vom 15. Feber 1978, vorgetragen in der Tagsatzung zur mündlichen…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Zur Frage der schuldbefreienden Wirkung der gerichtlichen Hinterlegung des Betrages von 41 765.21 S wird ausgeführt, daß der klagenden Partei eine Gesamtforderung zustehe und sie nicht verpflichtet sei, die Zahlung von Teillieferungen anzunehmen. Diesen Ausführungen is…