JudikaturJustizRS0132251

RS0132251 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Bei der Koppelung der Einwilligung zu einer Verarbeitung vertragsunabhängiger  personenbezogener Daten mit einem Vertragsabschluss ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Erteilung der Einwilligung nicht freiwillig erfolgt, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände für eine Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung sprechen.

Entscheidungen
6