JudikaturJustizRS0132158

RS0132158 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. April 2019

Die (wahrheitswidrige) Behauptung, jemand sei verschuldet und deshalb allenfalls weniger kreditwürdig, stellt per se keine Verletzung an der Ehre dar. Ebenso wenig reicht dies (ohne Hinzutreten konkreter weiterer Umstände) – selbst unter Anlegung des deliktsspezifisch weiten Vermögensbegriffs – als Sachverhaltsgrundlage für die Annahme einer Beeinträchtigung des Rechtsguts Vermögen aus.

Entscheidungen
2