JudikaturJustizRS0132035

RS0132035 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Die mit Urteil verhängte Freiheitsstrafe und Strafen, auf die sich eine gleichzeitig ergangene Widerrufsentscheidung bezieht, bilden den Gegenstand ein und derselben Strafvollzuganordnung. Maßstab der Prüfung des Vorliegens der zeitlichen Voraussetzungen des § 6 Abs 1 StVG bildet die Gesamtdauer der nach der Strafvollzugsanordnung zu vollziehenden Freiheitsstrafe.

Entscheidungen
3