JudikaturJustizRS0131939

RS0131939 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 2022

Trotz Eintritt der Unterbrechungswirkung kann in solchen Nebenverfahren entschieden werden, die Gebühren‑ und Kostenansprüche Dritter oder vorher eingebrachte Verfahrenshilfeanträge einer Partei betreffen.

Entscheidungen
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