Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: „1. Die Klagsforderung besteht mit 1.458,30 EUR zu Recht. 2. Die Gegenforderung besteht nicht zu Recht. 3. Der Beklagte ist daher schuldig, der Klägerin zu Handen des Klags…
Text Entscheidungsgründe: Die zwischen der Klägerin und dem Beklagten am 31. Mai 1968 in der Schweiz geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Hall in Tirol vom 19. März 1998 gemäß § 55a EheG geschieden. Der an diesem Tag zwischen den Parteien geschlossene gerichtliche Scheidungsvergleich …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist auch teilweise berechtigt. 1. Anzuwendendes Sachrecht 1.1. Wesentliche Teile des jeweiligen Einkommens der Streitteile resultieren aus einer Altersrente der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK). Vor diesem Hintergrund h…