JudikaturJustizRS0131928

RS0131928 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juli 2022

Das Einweisungserkenntnis gemäß § 21 Abs 1 StGB hat alle idealkonkurrierenden mit Strafe bedrohten Handlungen der die Unterbringung tragenden Anlasstat anzuführen, daher auch solche, die per se keine mehr als einjährige Strafdrohung aufweisen.

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