JudikaturJustizRS0131764

RS0131764 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2021

Das Gesetz bietet keine Grundlage für eine außerordentliche Wiederaufnahme aus Anlass eines Antrags auf Erneuerung des Strafverfahrens. Eine Gesetzeslücke als Voraussetzung analoger Anwendung des § 362 Abs 1 StPO ist für diese Konstellation nicht auszumachen.

Entscheidungen
4