Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Gegner der gefährdeten Partei ist schuldig, der gefährdeten Partei die mit 252,31 EUR (darin enthalten 42,05 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die gefährdete Partei (in Hinkunft Antragstellerin) und der Gegner der gefährdeten Partei (in Hinkunft Antragsgegner) sind verheiratet. Ihre gemeinsame Tochter ist die Sachwalterin der Antragstellerin. Die Antragstellerin hat am 14. 4. 2014 eine Gehirnblutung erlitten. Seither leidet sie…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung zulässig, er ist aber nicht berechtigt. 1. Voranzustellen ist, dass auch im Provisorialverfahren angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die vom Rekursgericht – wie hier das Unterbleiben der Einvernahme der Antragstellerin – verneint wurden, im Revis…