RS0131685 – OGH Rechtssatz
RS0131685 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Rechtsbehelf der Wiederaufnahme hat keinerlei Auswirkung auf die Kostenersatzpflicht nach rechtskräftiger Verurteilung.
RS0131685 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Rechtsbehelf der Wiederaufnahme hat keinerlei Auswirkung auf die Kostenersatzpflicht nach rechtskräftiger Verurteilung.