JudikaturJustizRS0131529

RS0131529 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juni 2021

Inländische Interessen werden bereits durch die illegale Einreise der Fremden nach Österreich verletzt, und zwar auch dann, wenn Österreich bloß Transitland ist und eine Weiterschleusung beabsichtigt war.

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